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   LG Mannheim, 13.02.2014 - 10 S 71/13   

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https://dejure.org/2014,19995
LG Mannheim, 13.02.2014 - 10 S 71/13 (https://dejure.org/2014,19995)
LG Mannheim, Entscheidung vom 13.02.2014 - 10 S 71/13 (https://dejure.org/2014,19995)
LG Mannheim, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 10 S 71/13 (https://dejure.org/2014,19995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • minderwert.de PDF

    Entscheidung über wirtschaftlichen Totalschaden

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • captain-huk.de

    LG Mannheim sieht Unfallschaden wie der Geschädigte als wirtschaftlichen Totalschaden an und verwirft Schadensabrechnung der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Mehrwertsteuer und Hebegebühr/1,8-Gebühr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattung der Hebegebühr nach Nr. 1009 VV durch die Versicherung des Schädigers beim Verkehrsunfall

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 363/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Umsatzsteuerersatz bei Ersatzbeschaffung trotz

    Auszug aus LG Mannheim, 13.02.2014 - 10 S 71/13
    In diesem Fall ist der Kläger auch nicht auf den Umsatzsteuerbetrag begrenzt, der bei Durchführung der notwendigen Reparatur angefallen wäre, da dies nur den Fall betrifft, dass nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2013, VI ZR 363/11, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Auszug aus LG Mannheim, 13.02.2014 - 10 S 71/13
    Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschaden an einem Kraftfahrzeug hat der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer jedenfalls dann, wenn er eine Ersatzbeschaffung vorgenommen hat und wenn tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist (vgl. BGH-Urteil vom 20.04.2004, VI ZR 109/03, ziert nach juris).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12

    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit

    Auszug aus LG Mannheim, 13.02.2014 - 10 S 71/13
    Bei Rahmengebühren wie der Geschäftsgebühr steht dem Rechtsanwalt nach überwiegender Meinung - bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen - ein Ermessensspielraum innerhalb einer Toleranzgrenze von 20 % zu (vgl.: BGH, Urteil vom 05.02.2013, VI ZR 195/12, Rn. 8, zitiert nach juris; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., § 14 RVG, Rn. 12).
  • EuGH, 07.03.2013 - C-178/12

    Rivas Montes

    Auszug aus LG Mannheim, 13.02.2014 - 10 S 71/13
    Geschäftsnummer                                                                                              verkündet am 10 S 71/13                                                                                                           13. Februar 2014 1O C 178/12 Amtsgericht Mannheim.
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